Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen
Nachdem der BFH den Sanierungserlass verworfen hatte, hat der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung sehr schnell agiert. Die künftige Neuregelung wurde zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Neuregelung ist erfreulicherweise sehr sanierungsfreundlich. Jetzt muss noch die EU-Kommission zustimmen.